Ja, Sie können Ihren Speicher auch zum Be- und Endladen von Netzstrom nutzen.
Auszug aus dem Solarpaket 1 (April 2024):
Flexible Nutzung von Speichern ermöglichen („Multi-Use“):
In Zukunft können Speicher, die im Sommer die Erzeugung von PV-Anlagen vom Mittag in den Abend verlagern, auch im Winter für den Handel mit Netzstrom eingesetzt werden.
Dafür wird das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip angepasst. Dabei wird auch in Zukunft sichergestellt, dass nur EE-Strom Förderung erhält.
Es wir auf die Festlegungskompetenz der BNetA verwiesen:
Im Oktober hat sich die BNetzA nun auf dem 48. Fachgespräch der Hashtag#Clearingstelle EEG / KWKG geäußert und vorgestellt, wie eine Modellgestaltung aussehen könnten:
1. Wechselmodell: In diesem Modell kann der Speicher zwischen einem „Grünstrom“- und einem „Mischstrombetrieb“ wechseln. Dabei wird Strom aus erneuerbaren Quellen genutzt und bei Bedarf auf Strom aus dem Netz zurückgegriffen. Das Modell erlaubt jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Wechseln im Jahr und erfordert spezifische technische Nachweise und Einstellungen, um zwischen den Betriebsmodi zu wechseln.
2. Abgrenzungsmodell: Hier wird der gespeicherte Strom klar in erneuerbare und nicht-erneuerbare Anteile getrennt. Die Bundesnetzagentur setzt Regeln zur Messung und Verrechnung dieser Anteile fest, sodass der förderfähige und der umlagefähige Anteil des gespeicherten Stroms ermittelt wird. Dieses Modell ermöglicht eine präzise Abrechnung und Marktzugänge, ist jedoch technisch komplex. Erlaubt aber eine Mischnutzung!
3. Pauschalmodell: Dieses Modell vereinfacht die Abrechnung und Nutzung des Speichers bei der Mischnutzung. Es ermöglicht eine pauschale Förderung für eine festgelegte Menge erneuerbaren Stroms, die ins Netz eingespeist wird, ohne dass eine genaue Messung erforderlich ist. Die pauschale Förderung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Flexibilität für die Marktteilnahme erhöhen, insbesondere für kleinere Anlagen bis 30 kW.
Die Tabelle zeigt eine Beispielrechnung
Wir multiplizieren jeden 15-min Leistungswert Ihres Zählers (IMSys) mit dem 15-min Preis des EPEX-Spotmarktes.
Dadurch bekommen wir In einem Monat mit 31 Tagen durch vier 15-min Werte je Stunde in Summe 2.976 Werte.
Die Leistungswerte in kW und die gebildeten Kosten werden als Monatswerte addiert und durch 4 geteilt um kWh zu erhalten.
Daraus errechen sich die in dem Monat verbrauchten kWh und der Gesamtpreis.
Der Gesamtpreis wird durch die kWh geteilt, so ergibt sich Ihr ganz individueller Durchschnittspreis für eine kWh in diesem Monat.
Voltego-Kunden profitieren von unserem Day-Ahead-Handel
Täglich kommunizieren wir ab 13:00 Uhr die Energiepreise von Morgen, also 24h im Voraus. Um größtmöglich davon zu profitieren, gilt es, Ihre Energieverbräuche zu optimieren, teure Stromzeiten zu vermeiden – und günstige Zeiten optimal zu nutzen.
Unser Partner Neoom bietet mit dem BEAAM Gateway ein Energiemanagementsystem an, das genau dieses ermöglicht: Eine Steuereinheit, die alle angeschlossenen Geräte vernetzt. Und basierend auf unseren dynamischen Preisen steuert.
BEAAM vernetzt Geräte wie Stromzähler, Ladestationen, PV-Anlagen, Wechselrichter, Stromspeicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen uvm.
Dank SG Ready kannst du mit dem BEAAM auch mehr als 3000 Wärmepumpenmodelle steuern. Mit BEAAM kann zu jeder Zeit der Betriebszustand erfasst sowie ein sicherer Betrieb der gesamten Anlage gewährleistet werden. Selbst bei Internet-Ausfall werden weiterhin Daten erfasst und Geräte korrekt gesteuert. Sie können nicht nur neoom Geräte, sondern auch Geräte anderer Hersteller mit ihrme Energiesystem verknüpfen.
Voltego übernimmt für PV-Anlagen dienstleistend die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und optional die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR).
Betreiber von PV-ANlagen können so ohne großen Aufwand die Anforderungen aus Redispatch 2.0 umsetzen.
Bei PV-Anlagen kleiner 750 kWp übernimmt Voltego immer dienstleistend die Rolle des Betreibers der technischen Ressource und des Einsatzverantwortlichen.
Voltego als Käufer des Stroms bezahlt monatlich den Spotpreis als Marktwert nach den 15-min Leistungswerten der Einspeisung und Preisen des EPEX-Spotmarktes (abzüglich Vermarktungsentgelt) für den erzeugten Strom.
Zusätzlich dazu vergütet der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem Monatsmarktwert und dem Vergütungssatz der Anlage („anzulegender Wert“) als Marktprämie.
Betreiber in der Direktvermarktung erhalten daher zwei Zahlungen, eine von Voltego und eine vom Netzbetreiber.
Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ – kurz: GGV - ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom stellt Voltego zur Verfügung.
Die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ wurde im Mai 2024 im Solarpaket 1 beschlossen. Wer allerdings im EEG nach der neuen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ sucht, wird nicht fündig. Die GGV als Umsetzungsmodell ist ohne staatliche Förderung konzipiert, ein Unterschied zum bisherigen Mieterstrom. Daher ist dieses neue Modell auch nicht im Fördergesetz EEG verankert, sondern im Energiewirtschaftsgesetz, dem §42b Abs. 6 EnWG.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gilt, anders als beim Mieterstrom, für Betreiber der PV-Anlage keine Pflicht zur Reststromlieferung. Dies soll gelingen, indem die Letztverbraucher eigene Reststromlieferverträge abschließen. Auch gelten die bei Mieterstrom festgeschriebenen Lieferantenpflichten (nach §§ 40 ff. EnWG) weitgehend nicht. Die Befreiungen sollen dazu führen, dass Solarstrom auch in kleineren Mehrparteienhäuser einfach von den Bewohnern genutzt werden kann. Die Eigentümer des Gebäudes rechnen den PV-Strom einfach mit den Mietern ab, die ihn nutzen. Grundsätzlich ist niemand aus einem Gebäude dazu verpflichtet, an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilzunehmen.
Wird zu wenig PV-Strom erzeugt, erhalten die Bewohner des Gebäudes entsprechend dem Konzept den Reststrom von ihrem regulären Energieversorger. Erzeugt die PV-Anlage allerdings mehr Strom, als die Bewohner verbrauchen, wird dieser überschüssige Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Mit dem PV-Strom ist es nicht nur möglich, den Stromverbrauch der Bewohner des Gebäudes abzudecken: Er kann außerdem dazu verwendet werden, um beispielsweise eine Wärmepumpe oder Ähnliches zu betreiben. Damit könnten sich die Nebenkosten für alle Bewohner absenken. Durch die Nutzung von klimafreundlichem Strom aus der PV-Anlage werden zusätzlich CO2-Emissionen vermieden.
Die GGV ist nicht auf Wohngebäude beschränkt; sie ist auch für Eigentümer und Vermieter von Gewerbeimmobilien umsetzbar!
Hinweis
Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wie geplant funktionieren kann, müssen allerdings noch einige Hürden bewältigt werden. So ist beispielsweise noch nicht ausgereift, wie genau das Konzept in der Marktkommunikation umgesetzt werden soll – immerhin hat in dem Fall jeder Zählpunkt zwei Stromlieferanten und damit zwei MeLo-IDs. Die Prozesse sind bislang allerdings nur auf eine MeLo-ID ausgelegt, sodass Messstellenbetreiber wie inexogy sowohl beim Anlegen der Projekte als auch bei der Messwertübermittlung mit einem deutlichen Mehraufwand rechnen müssen.
Wie genau wird der PV-Strom bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verteilt?
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung greift ein sogenannter Aufteilungsschlüssel. Der Aufteilungsschlüssel an der PV-Anlage kann entweder dynamisch oder statisch sein und bestimmt, wie der erzeugte PV-Strom letztendlich im Gebäude aufgeteilt wird.
Bei dem statischen Aufteilungsschlüssel ist es so, dass dem Letztverbraucher ein bestimmter, gleichbleibender Anteil an der Produktion der Anlage zugeteilt wird, solange der Stromverbrauch des Letztverbrauchers in dem jeweiligen gemessenen Zeitintervall mindestens so hoch ist wie die zugeteilte Strommenge.
Anders ist es bei dem dynamischen Aufteilungsschlüssel: der PV-Strom wird in dem Fall entsprechend dem Anteil am Gesamtverbrauch eines Beteiligten innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls zugeteilt. Damit kann zum Beispiel vereinbart werden, dass Letztverbraucher einen bestimmten Prozentsatz am Gesamtverbrauch als PV-Strom erhalten.
Als technische Basis wird eine Vollausstattung des Gebäudes mit intelligentem Messsystem an jedem Zählpunkt benötigt, das Zählerstandsgangmessungen durchführt. Die Messung von Stromerzeugung und Stromverbrauch in 15-Minuten-Intervallen ermöglicht es dann, den erzeugten Solarstrom entsprechend dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel zu verteilen.
Der Messstellenbetreiber sorgt für die Messung der erzeugten PV-Strommenge je Viertelstunde sowie die Zuweisung von Untermengen an Letztverbraucher. In diesem Sinne übermittelt der Messstellenbetreiber einerseits die Strombezugsmengen des PV-Stroms an den Anlagenbetreiber und andererseits die Zählerstände des Reststrombezugs je teilnehmenden Letztverbraucher sowie die Einspeisung des Übergabezählers an dem Netzbetreiber und den jeweiligen Reststromlieferanten. So kann der Strom richtig abgerechnet werden. Insgesamt kann also gesagt werden, dass durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zahlreiche weitere Aufgaben auf Messstellenbetreiber zukommen.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom sind sich zwar in einigen Hinsichten ähnlich, haben jedoch auch signifikante Unterschiede. Immerhin sind es zwei eigenständige Modelle. Vor allem die Befreiungen, die bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für Betreiber der PV-Anlage, Energieversorgungsunternehmen und Stromlieferanten gelten, sind deutlich von den bestehenden Mieterstrommodellen abzugrenzen.
Die wichtigsten Unterschiede im Vergleich:
Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung |
Vollversorgung durch den Vermieter erforderlich | Keine Vollversorgung durch den Vermieter erforderlich (§ 42b Abs. 3 EnWG); Pflicht zur Reststromlieferung entfällt |
Physischer oder virtueller Summenzähler wird benötigt | Die für Energieversorgungsunternehmen und Stromlieferanten geltenden Lieferantenpflichten der §§ 40 ff. gelten weitgehend nicht |
Letztverbraucher benötigen keine zusätzlichen Reststromverträge | Letztverbraucher haben einen zusätzlichen Reststromvertrag |
Für kleinere Liegenschaften oft nicht rentabel | Virtueller Summenzähler ist dank Aufteilungsschlüssel an der PV-Anlage nicht erforderlich |
Möglichkeit, einen Mieterstromzuschlag zu erhalten (gemäß §19 Abs. 2 EEG) | Kein Anspruch auf einen Mieterstromzuschlag |
Mieter können frei entscheiden, ob sie Mieterstrom beziehen wollen oder nicht | Mieter können frei entscheiden, ob sie an der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung teilnehmen möchten oder nicht |
Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Modelle entworfen, zwischen denen unsere Kunden wählen können werden. Diese belohnen auf verschiedene Art und Weise die kundenseitige Flexibilität beim Stromverbrauch.
Grundsätzlich kann man zwischen zwei Modulen wählen und je höher die Netzentgelte, desto höher ist auch das Sparpotenzial.
Ab 2025 kommt ein drittes Modul hinzu, das mit dem Ersten kombiniert werden kann - nicht aber mit dem Zweiten.
Die Anmeldung erfolgt über den Verteilnetzbetreiber.
Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt direkt über uns, jedoch erst nach Vorlage eines Nachweis der Zustimmung des Verteilnetzbetreibers.
Den Nachweis schicken Sie uns bitte an Backoffice@voltego.de.
Modul 1: Pauschale Reduzierung
Rückerstattung eines pauschalen Betrages, der je nach Netzgebiet zwischen 120 und 180 Euro pro Jahr liegen wird.
Der Betrag wird pauschal ausgezahlt, egal, unabhängig vom Verbrauch.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung
Modul 2 ist von der Bundesnetzagentur vor allem für Betreiber von Wärmepumpen gedacht, da hier das Netzentgelt um 60 Prozent reduziert wird.
BEdingung ist die Installation eines separaten Zählers.
Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt ab 01.04.2025
Ab 2025 besteht die Möglichkeit zusätzlich zu Modul 1 das sogenannte zeitvariable Netzentgelt (Modul 3) wählen.
Dieses Modul, im Beschluss auch Anreizmodul genannt, motiviert Sie Ihren Verbrauch in Zeiten geringer Netzbelastung zu verlagern, um Lastspitzen im Stromnetz zu vermeiden. Dadurch wir die Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz forciert und Kundinnen und Kunden können dabei bis zu 60 Prozent der Netzentgelte sparen.
Ebenfalls werden die Netzbetreiber ab 2025 unterschiedliche Preisstufen für verschiedene Tageszeiten festlegen, um die Auslastung des Netzes optimal zu steuern.
Diese Preisstufen sind in drei Kategorien eingeteilt:
Der Anreiz, den Verbrauch anzupassen, besteht darin, die Energie vorwiegend während des Niedertarifs zu verbrauchen, wodurch man von den niedrigsten Netzentgelten profitiert.
Voraussetzung ist jedoch ein installiertes intelligentes Messsystem (iMSys), so wie es Voltego für alle Kunden installiert.
Der ebenfalls notwendige CLS Adapter kann ab Frühjahr 2025 optional installiert werden.
Wichtiger Hinweis:
Wir sind an der Umsetzung der Netzentgeltreduzierung für unsere Kunden sehr interessiert und setzen diese in unseren Abrechnungen sofort um, sobald uns der zuständige Verteinetzbetreiber über die digitale Marktkommunikation darüber informiert hat.
Vorher sind uns aus rechtlichen Gründen die Hände gebunden eine Reduzierung der Netzkosten umzusetzen!
Wozu dient der CLS-Adapter?
Über den CLS-Adapter (Controllable Local System) können Strom- und auch Gaszähler weitere Geräte und Anlagen wie Wärmepumpe, Speicher, Wallboxen, Heizkostenverteiler, Wasserzähler, u.v.m. an das Smart-Meter-Gateway (SMGW),dass Voltego bei jedem iMSys System verbaut hat, angebunden werden.
Die Kombination aus SMGW und CLS-Adapter ermöglicht eine intelligente, zukunftssichere Vernetzung der Gebäudeinfrastruktur.
Der CLS Adpater ist notwendig um die Reduzierung der Netznutzungskosten beim Verteilnetzbetreiber umzusetzen.
Der CLS Adapter kann bei Verfügbarkeit ab Frühjahr 2025 von Voltego nachgerüstet werden.
Zurzeit laufen die Zertifizierungsmaßnahmen beim BSI.
Zum Inkrafttreten nachfolgend ein Auszug aus der gültigen Technische Richtlinie BSI TR-03109-5 Kommunikationsadapter Richtlinie:
1.6 Inkrafttreten der TR-03109-5
Die Anforderungen der BSI TR-03109-5 zur sicheren Anbindbarkeit von CLS-Komponenten an das Smart-Meter-Gateway treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.Der Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der BSI TR-03109-5 und der Einhaltung des Stands der Technik nach § 22 Absatz 2 MsbG
1. erfolgt grundsätzlich durch eine Zertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
2. kann für den Einbau im agilen Rollout nach § 31 Absatz 1 Nummer 2 MsbG ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 auch durch eine Herstellerselbsterklärung gemäß dem Muster [Herstellererklärung] erfolgen,
3. gilt für vor dem 1. Januar 2024 erfolgte Einbauten als erbracht, wenn die Anbindung an das Smart-Me ter-Gateway den bis dahin geltenden Anforderungen, insbesondere dem in [PP-0073] und [TR-03109-1] niedergelegten Stand der Technik, entspricht.
Hersteller können Zertifizierungsanträge nach Nummer 1 ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der BSITR-03109-5 beim BSI stellen.
Jeder Anbieter von EPEX-Spotmarktpreisen bietet für die reine Energie die selben Stundentarife an, denn es gibt täglich nur diese für den Folgetag von der EEX-Börse.
Wichtiger Hinweis:
Das Energiewirtschaftgesetz verpflichtet die Anbieter von dynamischen Preisen nach den abrechnungsfähigen 15-min Leistungswerten des Verteilnetzbetreibers abzurechnen.
KEINE andere Technik, als die von Voltego angewandte Messtechnik (iMSys), erfüllt diese Pflicht!
Weitere Vorteile:
Voltego bietet im Gegensatz zu allen anderen Anbietern weitere optionale Dienstleistungen:
Die Stromkosten reduzieren sich; je nach Verbrauchsverhalten. Es wird nur der jeweilige Stundenpreis pro Kilowattstunde (kWh), zuzüglich der gesetzlichen Stromnebenkosten sowie des Grundpreises ggf. des Zuschlags berechnet (siehe Tarif- und Preisübersicht).
Der Stromliefervertrag wird mit Voltego abgeschlossen.
Bei einem notwendigem Zählertausch zu einem intelligentem Messsystem iMSys ein Messstellenvertrag mit der Firma inexogy smart metering GmbH & Co KG www.inexogy.de zusammen mit dem Stromvertrag.
Für den Vertragsabschluss werden die standort- und verbraucherbezogenen Daten sowie die Zähler- und Marktlokationsnummer (Malo-ID) benötigt (beides auf der Abrechnung des Vorversorgers zu finden). Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats sind auch die Bankdaten notwendig.
Wir übernehmen die Kündigung bei dem aktuellen Anbieter. Daher musst dieser bei der Anmeldung angegeben werden.
Bei einem Sonderkündigungsrecht durch z.B. eine Preiserhöhung muss der Vertrag eigenständig gekündigt werden und uns das bestätige Kündigungsdatum mitgeteilt werden.
Alle Kundendaten werden, gemäß der DSGVO, von Voltego verarbeitet und gespeichert. Die Speicherung erfolgt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Anschließend werden diese Daten gelöscht (siehe Datenschutzerklärung).
Grundsätzlich wird der Strommix aus diversen Energiequellen gespeist. Dieser Mix beinhaltet Strom aus erneuerbaren Energien und Strom aus übrigen Erzeugungswegen. Je mehr Grünstrom eingespeist wird, desto weniger Graustrom ist im Strommix vorhanden.
Die von unserem Partner Inexogy verbauten intelligenten Messsysteme unterstützen alle Tarifanwendungsfälle TAF 1 bis14.
TAF 1: Datensparsame Tarife
Energieversorger sollen datensparsame Tarife anbieten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten verhindern sollen. In einem datensparsamen Tarif wird je nach Abrechnungsraum jeweils ein Zählerstand vom Gateway versendet. Der Abrechnungsraum beträgt mindestens einen Monat, kann jedoch durch eine Tarifwahl beim Energieversorger in der Regel auch anders ausgewählt werden.
TAF 2: Zeitvariable Tarife
Zeitvariable Tarife lassen sich am ehesten mit den bereits bekannten Hoch- und Niederstromtarifen vergleichen. Hierbei ist der Stromzähler nachts auf den Niederstromtarif umgestiegen, der etwas günstiger ist. Der TAF 2 ermöglicht es dem Energieversorger, Tarife anzubieten, die zeitvariabel sind. Das meint, dass sich die Preise nach vordefinierten Zeitabschnitten verändern. Dem Verbraucher wird so ein Anreiz zum Einsparen von Strom und Geld gegeben.
TAF 3: Lastvariable Tarife
Je nach aktueller Last wechselt der Stromtarif in eine andere sogenannte Laststufe. Wird eine festgelegte Lastschwelle übertreten, wechselt der Stromtarif automatisch. Die für die jeweilige Stufe zugrundeliegende Leistung kann durch den Istwert oder durch einen Mittelwert bestimmt werden. Dieser TAF ist insbesondere für große Gewerbe und Industriekunden relevant.
TAF 4: Verbrauchsvariable Tarife
Der Stromtarif teilt sich, je nach Verbrauch, in verschiedene Verbrauchsstufen. Jede Stufe umfasst eine festgelegte Energiemenge. Sobald eine Grenze überschritten wird, wird zur nächsthöheren gewechselt.
TAF 5: Ereignisvariable Tarife
Der Stromtarif wird in mehrere Tarifstufen eingeteilt, die an Bedingungen geknüpft sind. Diese Bedingungen beziehungsweise Ereignisse können entweder Smart Meter-Gateway-intern oder durch einen externen berechtigten Akteur hervorgerufen werden.
TAF 6: Abruf von Messwerten im Bedarfsfall
In begründeten Ausnahmefällen, wie einem Umzug oder einem Lieferantenwechsel, können die Messwerte vom Smart Meter-Gateway abgerufen werden. Damit das möglich ist, speichert das Gateway in einer sogenannten Messwertliste die täglichen Verbrauchswerte der letzten 6 Wochen. Daten, die älter als 6 Wochen sind, werden aus der Messwertliste gelöscht.
TAF 7: Zählerstandsgangmessung
Zählerstände werden in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Der Anwendungsfall ermöglicht allerdings nicht nur die Erfassung, sondern auch die anschließende Versendung der Zählerstandsgänge (Verbrauch und Erzeugung).
TAF 8: Erfassung der Extremwerte für Leistung
Minimal- bzw. Maximalleistungswerte innerhalb eines Abrechnungszeitraums können erfasst werden. Dies ist beispielsweise interessant, um zu prüfen, wann vorher festgelegte Schwellwerte unter- oder überschritten werden. Durch diesen TAF ergeben sich somit wieder verschiedene Tarifmöglichkeiten. Beispielsweise könnte es ein Angebot geben, dass der Strompreis günstiger ist, solange eine bestimmte Mindestmenge abgenommen wird. Wird dieser Wert unterschritten, muss der Kunde einen höheren Preis zahlen.
TAF 9: Abruf der Ist-Einspeisung
Live-Daten von Erzeugungsanlagen können zur Netzregelung abgefragt und ausgelesen werden. Dieser Aspekt ist vor allem für die Netzstabilität sowie die Steuerung von intelligenten Netzen interessant und wichtig. Die abgerufenen Daten dürfen nicht zu Abrechnungszwecken genutzt werden, sondern nur im Rahmen einer Energiemanagementmaßnahme.
TAF 10: Abruf von Netzzustandsdaten
Ähnlich wie bei TAF 9 können Live-Daten zu Netzregelung abgefragt und ausgelesen werden; allerdings handelt es sich hier um die Netzzustandsdaten. Die Ablesung kann entweder periodisch oder bei eintreten eines Ereignisses, beispielsweise bei Über- oder Unterschreitung eines Schwellwertes, erfolgen.
TAF 11: Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen
Auf Grundlage von internen externen Ereignissen sollen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Erzeugungsanlage und Verbrauchseinrichtung zu steuern; so beispielsweise das An- oder Abschalten der Anlagen bei bestimmten Ereignissen. Der Zeitpunkt sowie der aktuelle Zählerstand werden dabei festgehalten.
TAF 12: Prepaid-Tarif
Es wird bereits im Voraus eine bestimmte Energiemenge bezahlt und freigegeben. Wird diese Menge überschritten oder überschreitet sie einen vordefinierten Schwellwert, wird ein Signal an EMT und Kunden generiert. Anschließend muss eine neue Energiemenge bezahlt und freigeschaltet werden.
TAF 13: Letztverbraucher-Visualisierung
Dieser Anwendungsfall ermöglicht eine alternative Bereitstellung der Messwerte über das WAN (Wide Area Network)- anstatt der HAN (Home Area Network)-Schnittstelle für die Visualisierung. Das ermöglicht den Kunden, auch aus der Ferne (beispielsweise über das Internet oder ein Portal des Energieversorgers) auf die eigenen Daten zuzugreifen und sie im Blick zu behalten.
TAF 14: Hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste
Die Werte, die in 15-Minuten-Intervallen gemessen wurden, werden je nach zeitlicher Auflösung wieder aufgeschlüsselt. Dies ermöglicht eine Visualisierung von hochaufgelösten Daten und Realisierung von darauf aufbauenden Dienstleistungen.
Wir übernehmen die Vermarktung sowohl für Volleinspeiser als auch für Überschusseinspeiser.
Für Anlagen über 100 kWp, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend.
Aber auch für ältere Anlagen kann die Direktvermarktung interessant sein.
Grundvoraussetzung für die Vergütug der von Ihnen eingepeisten Energiemengen aus Eigenerzeugungsanlagen ist die Übernahme von Voltego als Direktvermarkter beim zuständigen Netzbetreiber.
Dies erfolgt in der Regel 4-6 Wochen nach Anmeldung beim Netzbetreiber zum 1. des Folgemonates.
Sobald wir Ihr Direktvermarkter sind, vergüten wir Ihnen jede kWh nach EPEX-Spotmarkttarifen abzgl. unserer Kosten.siehe Tarif- & Preisübersicht.
Voltego liefert bundesweit und ausschließlich zertifizierten Grünstrom (Sonnen- und Windenergie zu je 50/50-Anteil) aus Deutschland.
Nein; Voltego bietet ausschließlich das Stundenpreismodell direkt vom EPEX-Spotmarkt an; nur in Verbindung mit Grünstrom und immer mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) oder einem rLM-Zähler ab 60.000 kWh/ möglich, zwingend ab 100.000 kWh/a.
Erst nach dem erfolgreichem Wechselprozess und bekanntgabe des Lieferbeginns druch Voltegobeginnen wir mit der Belieferung.
Der Zeitpunkt des Lieferbeginns ist abhängig von verschiedenen Beteiligten wie Netzbetreiber und dem Vorlieferanten. Der Wechselprozess kann im Ausnahmefall länger dauern so dass es eine Lücke zwischen dem Lieferende des Vorlieferanten und dem Beginn der Belieferung durch Voltego kommen kann.
In dieser Übergangszeit beliefert SIe der örtliche Grundversorger mit Strom aus der Grundversorgung. Die Strombelieferung ist immer gesichert und wird wegen des Wechsles nie unterbrochen.
Stromversorgung ist damit jederzeit garantiert.
Der Grundversorger rechnet in diesem Fall die Tage dieser Lücke zum regulierten Grundversorgertarif direkt mit Ihnen ab..
Grundsätzlich lohnt sich ein Wechsel immer, denn ab Belieferung wird von den stündlichen Börsenpreisen profitiert und Grünstrom genutzt. Einen deutlichen Vorteil haben Kunden mit einem hohen Stromverbrauch. Durch die entstehenden Mehrkosten (digitaler Zähler) für den Einkauf an der Börse rechnen sich ein Wechsel ab einem Verbrauch von 2.000 kWh.
Bisher:
Herkömmliche und heute immer noch weit verbreitete Zähler arbeiten elektromechanisch und zwar nach dem sogenannten Ferraris-Prinzip. Die elektrische Energie wird durch zwei Spulen geleitet, ein magnetisches Drehfeld baut sich auf und eine Aluminiumscheibe beginnt sich zu drehen. Der Energieverbrauch wird also aufsummiert und einmal in der Ableseperiode - in der Regel einmal im Jahr - direkt am Zähler abgelesen.
Anders verhält es sich bei einer modernen Messeinrichtung (auch digitaler Zähler oder Smart-Meter genannt). Dieser arbeitet elektronisch, auf komplizierte Mechaniken und bewegliche Teile wird komplett verzichtet.
Mit Voltego:
Digitaler Zähler + Gateway als Kommunikationsmodul. Während der digitale Zähler die Daten erfasst, verbindet das Gateway den digitalen Zähler mit dem Kommunikationsnetz via Mobilfunktechnologie. Auf diese Weise werden die Verbrauchsdaten direkt zum Messstellenbetreiber und zu Voltego gesendet damit der Einkauf optimiert und die genaue Abrechnung erstellt werden kann. Ein Ablesen vor Ort wird dadurch überflüssig.
Vorteile Ihres intelligenten Messsystems:
Das große Plus bei Voltego:
Der Stromverbrauch wird in einer zeitlichen Auflösung von 15-Minuten auf dem Energieportal für jeden Kunden zur Verfügung gestellt. Außerdem bietet Voltego zusätzlich eine App für iOS und Android. So haben Voltego-Kunden ihren Energieverbrauch jederzeit und an jedem Ort fest im Blick.
Damit die Daten dabei nicht in falsche Hände geraten, stellt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hohe Anforderungen an Smart-Meter-Gateways in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. Voltego erfüllt diese.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Markterklärung für die intelligenten Messsystem (iMSys) veröffentlicht und damit den Rollout dieser intelligenten Messsysteme gestartet, der bis zum Ende des Jahres 2030 abgeschlossen sein muß.
Voltego ist zukunftssicher. Den Zählertausch erledigt ein autorisiertes Fachunternehmen im Auftrag von Voltego.
Der wesentliche Unterschied ist das notwendige “Smart Meter Gateway” (SMGW) , das den modernen Stromzähler (moderne Messeinrichtung, MME) zum intelligenten Messsystem (iMSys) macht. Das SMGW ist eine kleine Box entweder in der Mitte des Stromzählers, oder neben dem Stromzähler auf einer Hutscheien montiert. Auf dem SMGW sind Leuchtdioden verbaut,die anzeigen, dass eine aufrechte Datenverbindung besteht.
Am eindeutigste erkenntman das SMGW am Schriftzug des Herstellers, da es bisher nur 5 zugelassene Produkte von Herstellern für das SMGW gibt.
Diese sind zur Zeit:
Die aktuell zertifizierten Hersteller finden Sie immer auf dieser Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Jeder grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) hat ab dem 1.1.2025 die Pflicht, jede Bestellung eines iMSys zu erfüllen, und zwar innerhalb von 4 Monaten (siehe Messstellenbetriebsgesetz - MsbG §34 (2) 1).
Realität im Markt ist aber, dass die meisten der Netzbetreiber/gMSBs noch nicht in der Lage sein werden diese Nachfrage zu erfüllen.
Voltego liefert die Systeme bereits jetzt zuverlässig aus.
Ja, denn bei vielen rLM-Zählern, die jetzt noch im Einsatz sind, werden die Messwerte über CSD (Circuit Switched Data) übertragen. Ein Dienst, dessen Ende die großen Mobilfunkkonzerne bereits für das Jahr 2020 angekündigt haben. CSD ist ein Datenübertragungsverfahren aus den 1990er-Jahren, bei dem ähnlich wie bei einem Sprachanruf Daten über Töne übertragen werden.
Mit Voltego wird die Umstellung auf moderne Messtechnik mit maximaler Energietransparenz vollzogen. Die Messwerte sind zudem jederzeit über eine API-Schnittstelle in anderen Anwendungen nutzbar zugänglich.
Für keine andere Verbrauchergruppe als Unternehmen ist jedoch eine frühzeitige Einführung intelligenter Zähler sinnvoller. Das Einsparpotenzial durch Energiemonitoring ist groß: rLM-Kunden stehen mit lediglich ca. 395.600 Messstellen für ungefähr 70 % des deutschen Strombezugs und eine Energievisualisierung kann vielen Unternehmen dabei helfen, ihren Stromverbrauch maßgeblich zu senken.
Nur dann, wenn noch keine iMSys oder ein rLM-Zähler verbaut ist
Der bisherige SLP-Zähler wird dann gegen ein intelligentes Messsystem gewechselt.
Der Tausch erfolgt durch unseren Messstellenpartner Inexogy im Auftrag von Voltego.
Um die Organisation kümmern wir uns.
Kosten siehe Preisliste am Ende unserer Website.
Je nachdem, ob der Smart Meter Einbau über den Netzbetreiber oder über einen wettbewerblichen Messtellenbetreiber erfolgt,
gelten hier unterschiedliche Regelungen.
Einbau über Netzbetreiber / gMSB
Grundlegende Messtellenbetreiber (=Netzbetreiber) müssen sich bei den jährlichen Entgelten an die gesetzlich geregelte Preisobergrenze beim Pflichteinbau halten:
Preisobergrenzen | Verbraucherinnen und Verbraucher | Erzeuger | Nach altem MsbG |
---|---|---|---|
20 | > 6.000 - 10.0000 | < 7 - 15 | 100 |
50 | Steuerbare Verbrauchseinrichtungen | –––––––––––––––– | 100 |
50 | > 10.000 - 20.000 | > 15 -25 | 130 |
90 | > 20.000 - 50.000 | –––––––––––––––– | 170 |
120 | > 50.000 - 100.000 | > 25 - 100 | 200 |
Angemessen | > 100.000 | > 100 | –––––––––––––––– |
Quelle: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Bei einem Einbau auf Kundenwunsch darf der gMSB einmalig maximal 30€ verlangen.
Einbau über Versorger / wMSBB
Hier gibt es keine gesetzliche Regelung.
Voltego erhebt eine Einmalgebühr für den Einbau und eine Jahresgebühren die taggenau über die Stromrechnung abgerechnet wird.
Dafür bekommt man bei Voltego auch den Online Zugang auf den Zähler für die Datenvisualisierung.und eigene Kontrolle.
Die monatlichen Kosten (Messstellenbetrieb) sind in der Tarif- & Preisübersicht aufgeführt.
Sobald ein neuer Kunde zu uns kommt wird der sogenannte Wechselprozess gestartet.
Dieser beinhaltet, dass wir von Voltego uns bei Ihrem Netzbetreiber als neuer Lieferant für Ihre Lieferstelle anmelden.
Wenn keine Vertragsbindung eiens Vorlieferanten mehr besteht und die Fristen der Kündigung des Vorlieferanten beachten sind, teilt uns der Netzbetreiber unseren Lieferbeginn mit, ab wann wir SIe unseren neuen Kunden beliefern müssen.
Zeitgleich der intelligente Zähler (iMSys) bei unserem Messstellenpartner bestellt.und auch dieser zeigt den Wechsel des Zähler zu einem intelligenten Messsystem beim Netzbetreiber an, der dann einem Wechsel der Messstelle zustimmen muß.
Die beiden Prozesse können unabhängig voneinander bis zu 4 Wochen dauern. Voltego hat auf die Laufzeit keinen Einfluß.
In der Zeit von einem Lieferbeginn bis zum EInbau des intelligenten Messsystems (iMSys) erhalten wir als Lieferant keine 15-min Leistungswerte, die wir zur Abrechnung der 15-min Tarife des Spotmarktes benötigen.
Aus deisem Grund rechnen wir die Lieferstelle mit unserem Übergangstarif ab, dessen Energiepreis sich aus dem Durchschnitt der Energiekosten unserer Kunden zzgl. eines Risikofaktors richtet und sich monatlich ändert. Als Verbrauchsmenge ziehen wir die Voltego vom Netzbetreiber genannten Jahesvorverbräuche an der Lieferstelle heran, die wir dann als ein Zwölftel monatlich wie einen Abschlag abrechnen.
Sobald das intelligente Messsystem verbaut wurde, wird der Zählerstand des alten Zählers abgelesen und die Zeit mit dem Übergangstarif kWh-genau abgerechnet.
Danach sind Sie im Regelbetrieb der 15-min Spotmarkt-Börsenabrechnung.
Nein, Sie können auch iMSys von anderen Messstellenbetreibern oder Ihrem Netzbetreiber als MSB nutzen um sich von Voltego beliefern zu lassen.
Wichtig iat, dass wir abrechnungsfähige 15-min Leistungswerte vom Netzbetreiber erhalten.
Bei vorzeitiger Kündigung können wir bei Vorlage der Abmeldebestätigung des Meldeamtes den Vertrag auflösen, die gilt für den Stromliefervertrag wie auch den Messstellenvertrag.
Ohne die Vorlage der Abmeldebestätigung kann der Vertrag erst mit Ende der Vertragsbindung gekündigt werden.
Es bestehen drei Möglichkeiten zur Begleichung der Voltego-Rechnung:
Zu Beginn des neuen Monats wird die Rechnung für den Vormonat per E-Mail an den Kunden versandt.
Im Grundpreis sind alle Kosten für Vertrieb und Abrechnung enthalten.
Der Arbeitspreis ist der variable Teil der Stromrechnung und ist im Gegensatz zum pauschal berechneten Grundpreis vom Verbrauch abhängig. Er bezeichnet die Kosten pro Kilowattstunde (kWh).
Der Zuschlag deckt die Kosten für Dienstleistung und Energiebeschaffung.
Das intelligente Messsystem (iMSys) erfüllt die strengen Datenschutz- und Sicherheitskriterien des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sowie die Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es ist zusätzlich über eine PIN und ein Passwort vor unerlaubten Zugriffen am Gerät geschützt. Außerdem verfügt jedes iMSys über ein Sicherheitsmodul für die verschlüsselte Übertragung. Ihre Daten kommen so gut geschützt bei uns an.
Als Kommunikationsmodul kann ein Mobilfunkmodem verwendet werden. Dieses hält alle Grenzwerte ein. In der Praxis heißt das: Die Strahlenbelastung ist nicht höher als bei einem Handy.
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen ist eine Kündigung möglich (siehe hierzu auch die AGB und den Stromliefervertrag). Die Kündigung muss in Schriftform an Voltego erfolgen. Der Stromzähler ist von dieser Kündigung ausgenommen und verbleibt bis zum vertraglichen Laufzeitende (24 Monate SLP und 96 Monate rLM) vor Ort..